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Regelungen zur elektronischen Mitteilungsverordnung ab dem 01.01.2025

Die Finanzbehörden haben im vergangenen Jahr zahlreiche Änderungen im Kontext der Mitteilungsverordnung (MV) bekanntgegeben: Mit Wirkung ab dem 01. Januar 2025 sind sämtliche Mitteilungen nach der MV in elektronischer Form vorzunehmen. Darüber hinaus gibt es Änderungen zum Umfang. Die Meldung der verlangten Daten über Zahlungen, Korrekturen und Stornos darf nicht mehr über – wie heute oftmals üblich – manuell oder teilautomatisierte Listen erfolgen, sondern muss per XML mit direkter ERIC-Anbindung umgesetzt werden. Zahlreiche öffentliche Institutionen, insbesondere auch Kommunen und Hochschulen, stehen somit vor der Herausforderung, diese neuen Anforderungen mit Wirkung zum 01.01.2025 in ihren Systemen technisch abzubilden.

bpc entwickelt eine standardisierte Lösung zur Umsetzung der neugefassten MV

Da SAP hierfür keine Standard-Lösung bereitstellen wird, entwickelt bpc ein passendes Produkt, um den Anforderungen des Gesetzgebers nachzukommen. Wie diese Lösung aussehen wird und wie Sie zum Thema auf dem Laufenden bleiben, erfahren Sie unter folgendem Link: 

Dieser Link führt Sie auf die Webseite von bpc AG.